Wild und Jagd

Wald-Wild-Erlebnispfad Station 8

Wildschäden entstehen zum Beispiel durch Verbiss an Keimlingen, Knospen und Trieben (vor allem durch Rehwild), durch Fegen (Hirsche und Rehböcke reiben ihr Geweih an jungen Waldbäumen) sowie durch Schälen (Rot-, Dam-, Muffel- und Sikawild äsen Rinde und freiliegende Wurzeln jüngerer Bäume). Die natürliche Verhaltensweise der Wildtiere ist ab einem gewissen Punkt nicht mehr vertäglich für den Wald. Wenn zu viele Bäume beschädigt werden, kann die Balance zwischen der Anzahl der Wildtiere, deren Ruhebedürfnis und dem verfügbaren Nahrungsangebot aus dem Gleichgewicht geraten.

Ziel eines verantwortungsvollen Wildtiermanagements ist es, im Sinne der Wald- und Wildbestände, dieses Gleichgewicht zu erhalten. Die Waldbewohner wachsen ohne menschliche Einflüsse auf; sie werden weder gemästet, noch erhalten sie Medikamente oder künstliche Wachstumshormone.

Rechtliche Grundlage für die Jagd in Deutschland sind die Jagdgesetze des Bundes und der Länder. In Deutschland ist das Jagdrecht ein Eigentumsrecht, das an Grund und Boden gebunden ist. Der Grundeigentümer oder die Grundeigentümerin bspw. eines Waldes kann dieses Recht selbst ausüben oder verpachten.

Bundesweit sind mehr als 80 Prozent der Jagdfläche in privater Hand. Das Recht zur Bejagung ist gleichzeitig mit der Pflicht zur Hege der Wildtiere verbunden. Die Hegepflicht ist im Bundesjagdgesetz verankert und verpflichtet Jagende, sich um die verschiedenen Wildtiere und deren Lebensräume zu kümmern. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie für die Tiere Wildwiesen, Wildäcker und Salzlecken anlegen.

Die Jäger beteiligen sich auch an der flächendeckenden Impfung der Füchse gegen Tollwut. Außerdem erlegen sie kranke und verletzte Tiere, um deren Leiden zu beenden und der Ausbreitung von Wildseuchen zu begegnen. So soll die nachhaltige Jagd in Deutschland einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit der Wildtierbestände und für den Wald leisten.